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Gründungsmitglieder sind Matzi, Marky und Guenz. Neue Mitgliedsanwärter bewerben sich oder werden eingeladen und nur
bei einstimmiger Zustimmung der Mitglieder aufgenommen.
Der Clubvorsitzende (Präsi) wird in der Sommerpause von den Mitgliedern gewählt.
Es herrscht Mehrheitswahlrecht. Bei Wahlunentschieden zählen die Stimmen der Gründungsmit- glieder doppelt.
Die Clubkasse wird vom Präsi verwaltet und über die Verwendung des eingenommenen Geldes wird mehrheitlich von den
Mitgliedern abgestimmt.
Jedes Mitglied muß sich an diese Satzung halten und die aufgestellten Regeln befolgen, Regeländerungen können nur
einstimmig beschlossen werden.
Verstößt ein Mitglied gegen diese Regeln, so kann es durch eine einstimmige Abwahl die Mitgliedschaft entzogen
bekommen.
Man muß mindestens 67Bierchen bisher getrunken haben und diese Mindestanzahl in jeder weiteren Saison erreichen.
Es ist Pflicht mindestens ein Trikot und einen Schal der Eintracht zu besitzen und diese beim Spielbesuch zu
tragen.
Der Besuch von 6 Auswärts- und 7 Heimspielen während einer Saison ist Pflicht, jedes verpasste Auswärtsspiel kann
durch zwei weitere Heimspiele ersetzt werden.
Für jedes verpasste "Pflichtspiel" (siehe Punkt 9) der Eintracht muß 6,70Euro in die Clubkasse gezahlt werden.
Jedes Mitglied muß pro geschossenem Eintrachttor (bei einem Pflichtspiel) 67 Cent in die Clubkasse zahlen.
Für jedes besuchte "Muschispiel" (Lions) muß ein Strafgeld von 6,70Euro gezahlt werden, außerdem sind zwei
weitere Pflichtspiele der Eintracht fällig.
Die Strafen von Punkt 12 treten auch in Kraft, wenn ein Mitglied ein Spiel des VfL Wolfsburg oder von
Scheiße95+1 besucht (es sei denn die Eintracht spielt dort).